Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Mörsch & Zierden OHG

1.
Die Belieferung mit Mineralölen( Heizöl, Kraftstoff usw.)  unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Besteller/Käufer zur Kenntnis genommen hat und die er ausdrücklich akzeptiert. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers/Lieferant.

1. Jede Bestellung  bedarf der Annahme durch den Verkäufer/Lieferant. Sofern ein Vertragsschluss / Bestellung über andere Internetplattformen als unsere eigene erfolgt, behält  sich der Verkäufer/Lieferant ausdrücklich das Recht vor, binnen einer Frist von … Tagen nach Bestellaufgabe/Vertragsschluss vom Vertrag zurückzutreten.

2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit Annahme der Bestellung  eine unverzinsliche Akontozahlung in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages fällig. Der Restbetrag ist ohne weiteren Abzug bei Lieferung in bar,  per EC- Kartenzahlung  oder durch vor Ort  bestätigte Sofortüberweisung auf unser Konto zu leisten.
Bei Zahlungsverzögerungen berechnen wir neben anfallenden Mahnkosten Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.

3.
Erfüllungsort für die Belieferung von Mineralölen ist die Adresse des Bestellers/Käufers
bis  zur Bordsteinkante zzgl. 20 Meter (. Da müsst ihr die längste normal mitgeführte Schlauchlänge eintragen ). Sofern eine längere Schlauchlänge  bis zu dem/den Tanks notwendig ist muss diese vorab angefragt / bestellt werden.
Eine Lieferung/Befüllung erfolgt nur in für diesen Zweck zugelassene Fässer/ Behälter/ Tanks, die auch über einen funktionierenden Überlaufschutz verfügen,  was der Besteller/Käufer mit Aufgabe seiner Bestellung versichert. Eine nochmalige Prüfung durch den Lieferanten erfolgt nicht.
Der Besteller/Käufer trägt Gewähr, dass die Zuwegung - einschließlich Schlauchverlauf -bis zur Belieferungsstelle gesichert ist . Dies bedeutet, dass eine Zufahrt mittels Tankfahrzeug bis -.Xy-  Tonnen gefahrlos möglich ist, die Betankungsschläuche auf frei zugänglichen Flächen verlegt werden können und  eine empfangsberechtigte Person den Zugang zur Betankungsstelle( Tanks, Fässer, Behälter) gewährt. 

Die Belieferung von Heizöl und Kraftstoffen erfolgt auf Basis einer Ausdehnungstemperatur von 15 Grad ( Preisbasis 15 Grad).

Die Mengenfeststellung erfolgt bei Lieferung in Kesselwagen, Tankwagen, Fässern, Kanister und sonstigen Gebinden auf der Grundlage der bei dem Abgangslager des Verkäufers durch Verwiegung bzw. Vermessung ermitteltem Volumen/Gewicht. Im Übrigen gilt das Volumen des am Empfangsort mittels der geeichten Messvorrichtung am Tankwagen festgestellten Menge als Vertragsgegenstand. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteten  Liefermengendifferenzen gegenüber der am Tankfahrzeug befindlichen geeichten  Messvorrichtung besteht nicht. Dem Käufer/Besteller obliegt der
Nachweis von behaupteten Mindermengen gegenüber der geeichten Messvorrichtung.


4.
Beanstandungen der Menge oder der Qualität der gelieferten Mineralöle sind dem Verkäufer/Lieferant unverzüglich in Schriftform mitzuteilen und zu begründen.
Lieferungstechnisch bedingte Mengenabweichungen  der bestellten Menge zur gelieferten Menge gemäß der am Tankfahrzeug befindlichen geeichten Messeinrichtung stellen keinen Mangel dar. Zahlungsgrundlage ist die an der Messeinrichtung angezeigte Liefermenge. 
Qualitätsrügen sind nur zulässig, wenn dem Verkäufer/Lieferant eine Probe bei Gebinden von mindestens 1 kg, bei Treib- und Brennstoffen von mindestens 5 Liter zur Nachprüfung zur  Verfügung gestellt wird. Der Käufer/Besteller räumt dem Verkäufer/ Lieferant und bei Bedarf auch dessen Vorlieferanten das Recht und die Möglichkeit ein, die Proben zur Qualitätskontrolle selbst zu entnehmen.

Bei begründeten Beanstandungen gelten die gesetzlichen Nachbesserungsrechte.
Die Schadenersatzverpflichtung des Verkäufers/Lieferanten ist auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
Für eine fehlerhafte Verwendung der gelieferten Ware wird keinerlei Haftung übernommen.

Hinweis : Heizöl ist ein Steuervergünstigung Energieprodukt ! Jedwede andere Verwendung, insbesondere eine sachfremde Verwendung als Kraftstoff hat steuerrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen. Bitte fragen Sie zu näheren Einzelheiten das zuständige Zollamt.


5.

Die gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers/Lieferanten ( Eigentumsvorbehalt ) Führt eine Vermischung der gelieferten Waren durch Be- bzw. Verarbeitung bzw. durch Beimischung zum Wegfall des Eigentums des Verkäufers/Lieferanten überträgt der Käufer/Besteller ihm bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an dem neuen Gesamteigentum  im Verhältnis des Rechnungswertes
der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gegenüber dem Wert des neuen Gesamteigentums.
( Das geht eigentlich nicht, aber egal… Habt ihr überhaupt Warenkreditlieferungen ????)

6. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist, wenn der Besteller/ Käufer Kaufmann ist, der Sitz des Verkäufers/Lieferant. Vorlieferanten bestätigen , dass das Liefergut nach ADR zur Beförderung auf der Straße zugelassen ist und das sein Zustand, seine Beschaffenheit und die Bezettelung den Vorschriften der ADR entsprechen

7. Datenschutzhinweis :
Wir speichern und verarbeiten Ihre persönlichen Daten ausschließlich zur Rechnungslegung bzw. zur Rechnungsverarbeitung . Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen ordnungsgemäßer Buchhaltung und Geschäftsführung.

8. Allgemeines :
Mineralöle sind ein gefährliches Gut.
Offene Flammen, Wärmequellen und Funken unbedingt fernhalten.
Verwenden Sie Mineralöle nur für den hierfür vorgesehenen Zweck. Verwenden sie
niemals gelieferte Mineralöle zu Reinigungszwecke.
Atmen Sie keine Dämpfe ein.
Vermeiden Sie jedwede Haut-, Augenberührung und soweit möglich Kleidungsberührung.

 

Stand: Hürth 13.02.2024

 

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